AGB - Ferienlager/ Wanderritt

Vertragsbedingungen/ AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Farbenkinder gGmbH – Ferienlager/ Wanderritt

 

  1. Geltungsbereich und Anbieter

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Dienstleistungen durch die Farbenkinder gGmbH an Sie, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

  1. Vertragsabschluss
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Unternehmen den Abschluss eines Reisevertrages an. Grundlage des Vertrages sind die Angebote und Informationen des Veranstalters. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischen Weg vorgenommen werden. Für die Anmeldung für die Teilnahme am Ferienlager wird vom Veranstalter ein Anmeldeformular zur Verfügung gestellt, das vom Kunde ausgefüllt und unterschrieben wird. Die Farbenkinder gGmbH versendet innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine Buchungsbestätigung. Erst mit dieser Bestätigung kommt ein verbindlicher und gültiger Vertrag zustande. Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht volljährig, so wird er durch die Sorgeberechtigten vertreten. Die Sorgeberechtigten erkennen die Teilnahmebedingungen an.

 

  1. Zahlungskonditionen
    In der Buchungsbestätigung sind die Zahlungskonditionen festgelegt. Der Gesamtbetrag für das Ferienlager wird zwei Monate vor Beginn des Ferienlagers fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab einem Monat vor Beginn) wird entweder eine Barzahlung vor Ort akzeptiert oder die Zahlung per Rechnung. Eventuelle Individualvereinbarungen können getroffen werden. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist der Unternehmer dazu berechtigt, nach Mahnung mit einer Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Rabatte
    Der Unternehmer bietet dem Kunden verschiedene Rabatte an. Dazu gehören folgende Rabatte für die Teilnahme am Ferienlager:
  • 5 Prozent Rabatt auf die zweite angemeldete Ferienlagerwoche
  • 10 Prozent Rabatt für das Geschwisterkind
  • 25 Euro Rabatt in den Oster- und Herbstferien für Kinder, die für den wöchentlichen Reit- und Voltigierunterricht angemeldet sind
  • 50 Euro Rabatt in den Sommerferien für Kinder, die für den wöchentlichen Reit- und Voltigierunterricht angemeldet sind.

Für jede Anmeldung wird nur ein Rabatt gewährt. Dabei wird der höchste Rabatt ausgewählt.  Die Rabattierung wird vom Gesamtpreis vorgenommen. Auf einen bereits rabattierten Preis wird eine weitere Rabattierung ausgeschlossen.
Die fünf Prozent Rabatt für die zweite angemeldete Ferienlagerwoche wird nur in Kraft gesetzt, wenn die zweite Ferienlagerwoche direkt im Anschluss an die erste angemeldete Ferienlagerwoche gebucht wird.

  1. Angabepflichten in der Anmeldung
    Der Sorgeberechtigte erteilt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen die Genehmigung, dass der Teilnehmer an den vorgesehenen Programmen und Aktivitäten teilnehmen darf. Dies inkludiert die Nutzung der vorgesehenen Sportgeräte. Ebenfalls ist der Sorgeberechtigte dazu verpflichtet, in der Anmeldung über Krankheiten, Unverträglichkeiten und Allergien zu informieren, damit der Unternehmer in der Ferienlagerwoche darauf reagieren kann. Notwendige Allergietabletten etc. muss der Sorgeberechtigte dem Kind mitgeben und das Personal der Farbenkinder gGmbH über die Einnahme der Tabletten/medizinischen Produkte informieren.

 

  1. Packliste
    Der Unternehmer schickt mit der Buchungsbestätigung eine Packliste mit. Dadurch können die Sorgeberechtigten die richtige und optimale Ausrüstung für das Kind zusammenpacken.

 

  1. Anreisezeit
    Die Anreisezeit ist in der Buchungsbestätigung festgesetzt. An diese Anreisezeit muss sich gehalten werden. Eine frühere oder spätere Anreise ist nur nach individueller Absprache möglich. Ohne individuelle Zustimmung veränderter Anreisezeit wird die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet.
    Zur Anreise wird dem Unternehmer die Krankenkassenkarte des Teilnehmers zum Schutz des Teilnehmers ausgehändigt. Ebenfalls wird das mitgebrachte Handy der Kinder (Alter unter 14 Jahre) ausgehändigt. Die Handys können die Kinder in festgelegten Zeiten nutzen. Sollten Kinder kein Telefon/Handy dabei haben, können diese Kinder von einem bereitgestellten Handy die Sorgeberechtigten anrufen.

 

  1. Aufsichtspflicht
    Der Unternehmer übernimmt die Aufsichtspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsicht wird von den verantwortlichen Mitarbeitern in dem Umfang wahrgenommen, der zumutbar ist. Die sorgfältige Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist nicht mit der lückenlosen Überwachung jedes Kindes zu jeder Zeit gleichzusetzen. Den Weisungen der beaufsichtigenden Personen hat jeder Teilnehmer am Ferienlager nachzukommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung des Unternehmers ausschließen.

 

  1. Beschädigung und Haftung
    Für die mutwillige bzw. fahrlässige Zerstörung von Mobiliar, Fahrzeugen, Ausrüstungen etc. werden die Teilnehmer bzw. ihre Sorgeberechtigten Vertreter zum Schadensersatz herangezogen. Fahrlässige Beschädigungen können, soweit vorhanden, über die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers reguliert werden.

 

  1. Ausschluss der Einzelbetreuungspflicht
    Die Teilnahme am Ferienlager setzt ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, Steuerungsfähigkeit und Mitwirkung des Kindes (z.B. im Bereich der Körperpflege, Bekleidung und Verpflegung) voraus und erfordert Teamfähigkeit, da die Voraussetzungen für Einzelbetreuung bzw. für permanente sonderpädagogische Betreuung bzw. Förderung fehlen. Eine weitere Betreuung ist beim Fehlen dieser Voraussetzungen nicht möglich.

 

  1. Haftung für verlorenes Gepäck
    Für verlorenes Reisegepäck übernimmt der Unternehmer keine Haftung. Die Pflicht für die sorgfältige Aufbewahrung der Handys und Krankenkassenkarten (sofern diese bei Anreise abgegeben wurden) übernimmt der Unternehmer. Liegengebliebene Gepäckstücke werden nach Ende des Ferienlagers für 4 Wochen aufbewahrt (ausgeschlossen kleine Gepäckstücke wie Socken, Haarbürsten etc.). Innerhalb dieser Frist kann der Teilnehmer/ Sorgeberechtigter sich nach den Fundsachen erkundigen. Falls das vermisste Gepäckstück aufgefunden wurde, schickt der Unternehmer dies an den Kunden zurück. Die Versandkosten liegen beim Kunden.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag
    Der Kunde kann bis zu zwei Monate vor Beginn des Ferienlagers kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Nach Zahlung des Ferienlagerbeitrages ist ein kostenfreier Rücktritt nur mit bestimmten Gründen zulässig. Dazu zählt ausschließlich die gesundheitliche Einschränkung des Kindes (beispielsweise gebrochenes Bein etc.). Reist ein Kunde ohne vorherige Stornierung nicht an, wird der volle Ferienlagerbetrag als Stornierungskosten berechnet.
    Sollte das Kind aufgrund von Heimweh oder Krankheit zur Zeit des Ferienlagers nachhause wollen, können die Sorgeberechtigten das Kind abholen. Der selbstständige Antritt des Heimwegs wird nicht gestattet. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

  1. Umbuchungsmodalitäten
    Eine Umbuchung auf ein anderes Ferienlager ist, freie Kapazität vorausgesetzt, bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich. Die Umbuchung ist erst mit Bestätigung des Unternehmers wirksam. Die Umbuchung auf einen anderen Termin/ anderes Ferienlager ist kostenfrei möglich. Ab 15 Tage vor Reisebeginn werden für die Umbuchung 25 Euro aufgrund des Aufwands pauschal berechnet.

 

  1. Verhalten der Teilnehmer
    Der Veranstalter erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft, die Haus- und Ferienlagerordnung respektieren und Sitten und Gebräuche eines Gastlandes beachten. Sollte ein Teilnehmer grob dagegen verstoßen (besonders durch verbale oder physische Gewaltausübung, fehlende Teamfähigkeit, Mobbing, Propagierung extremistischer Weltanschauungen, Alkohol- oder Drogenkonsum, rassistische oder chauvinistische Reden und Handlungen) oder wiederholt das Gemeinschaftsleben schwerwiegend stören, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Ausgeschlossen werden können auch Teilnehmer, bei denen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen auftreten (z.B. Bettnässen, Einkoten, Kopfläuse, Behinderungen…), die dem Veranstalter bei der Anmeldung verschwiegen wurden. Ausgeschlossene Teilnehmer müssen, falls sie nicht volljährig sind, von den Sorgeberechtigten im Ferienlager abgeholt werden. Falls dies nicht möglich ist, werden den Erziehungsberechtigten alle anfallenden Kosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Sie haben sicherzustellen, dass bei Ihrer Abwesenheit eine von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Person die Betreuung des Kindes für diese Zeit aufnimmt. Dieser beauftragten Person muss ebenfalls das Recht eingeräumt werden, zu entscheiden, auf welche Weise das Kind vom Freizeitort nach Hause befördert wird.

 

  1. Mindestteilnehmerzahl
    Mindestteilnehmerzahl ist 20 Personen pro Ferienlager, sofern keine andere Teilnehmerzahl angegeben ist. Kann wegen mangelnder Teilnehmerzahl das Ferienlager nicht stattfinden, so ist der Unternehmer berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für di Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis gesetzt. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderen Ferienlagertermin ist ebenfalls möglich.

 

  1. Reiseantritt durch Dritten
    Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Für diese Umbuchung werden Ihnen 20 € in Rechnung gestellt. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.

 

  1. Höhere Gewalt
    Wird das Ferienlager infolge von unvorhersehbarer höherer Gewalt gefährdet oder beeinträchtigt (beispielsweise Pandemien), kann eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin vorgenommen werden. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn das Ferienlager aufgrund Gesetzlichkeiten nicht durchgeführt werden darf.

 

  1. Haftungsausschluss
    Der Anbieter haftet für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie für sonstige Schäden, die auf ihrer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder einer der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

Farbenkinderhof
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